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ENERGIEAUSWEISBERECHNUNGEN

Verpflichtung zur Energieausweisberechnung:

Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten, ... , wird bereits in den Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen (Zeitungsinserate, Inserate in elektronischen Medien) der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben...

exakte Bestimmungen: www.help.gv.at/Content.Node/171/Seite.1710374.html

Was ist der Energieausweis:

Wie viel Energie ist erforderlich, um ein Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen? Auf welchem energietechnischen Stand sind Wärmedämmung und Heizungsssystem? Wie schneidet das Gebäude im Vergleich zu anderen ab? 

Der Energieausweis gibt Antwort.

Wie sieht der Energieausweis aus:

Energieausweis Muster1  Energieausweis Muster 2

Was bedeuten die Werte der Skala!

HWB SK: Wie groß ist der spezifische Heizwärmebedarf für das Standortklima Aussage über die Qualität der Dämmhülle, der internen und solaren Wärmegewinne. Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto weiter oben befindet sich der Pfeil für das Gebäude.

PEB SK: Wie groß ist der Primärenergiebedarf des Gebäudes 
zusätzlich zum HWB wird in Abhängigkeit der Effizienz und Art des Heizsystems und dem Energieaufwand für Erzeugung und Transport der Energie eine Einstufung vorgenommen.

CO2 SK: Wie hoch sind die CO2-Emmissionen des Gebäudes:
Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Transport und Erzeugung sowie aller Verluste. Zu deren Berechnung wurden übliche Allokationsregeln unterstellt. 
In Abhängigkeit des Heizmittels wird eine Einstufung vorgenommen.

f GEE:  Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf. →  
Die Gebäudequalität wird in ein Verhältnis zu den Anforderungen an den Endenergiebedarf im Neubau für das Jahr 2007 gesetzt. "Wie gut ist das berechnete Gebäude im Verhältnis zu einem Gebäude welches im Jahr 2007 nach den Mindestanforderungen für den Wärmeschutz gebaut wurde!"

 
Wann benötigt man einen Energieausweis?

- Im Neubau  und bei größerer Sanierung (mehr als 25% der Gebäudeoberfläche) zur Erlangung einer Baugenehmigung
- Bei Vermietung/Verkauf/Verpachtung von Wohnungen, Gebäuden, Betriebseinheiten etc. 
schon bei Inseraten und sonstigen Kundmachungen ist der HWB SK und der f GEE zu veröffentlichen
- Als Nachweis von Verbesserungen zur Beantragung von Sanierungsförderungen für Bundes- und Landesförderungen
- als Planungsinstrument bei Sanierungen und für energiesparende Neubauten

Was können wir für Sie tun?

- Wir haben Erfahrung in der Berechnung von seit Einführung des Energieausweises im Jahr 2007
- Wir beraten Sie ob und in welcher Form für Ihren konkreten Fall ein Energieausweis notwendig ist
- Wir erstellen Energieausweisberechnungen für Neubau, Sanierung (Vorher/Nachherberechnungen) und Bestandsbauten (Bei Vermietung, Verpachtung, Verkauf)
- Wir nutzen Energieausweise zur Erarbeitung sinnvoller Sanierungskonzepte für Wohn- und Geschäftshäuser.

 





 

 

 

ARCH’e concept – Architekturbüro Bmstr. DI Hansjörg Glatzl
Serlesweg 9, Telfes im Stubai - Ortsteil Plöven
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